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Gas

Gasheizung oder Wärmepumpe: Was die Gaspreisentwicklung für Deine Heizkosten bedeutet

Von Redaktion tarife.biz

Gaspreis, Strompreis, Wärmepumpe: Was sich für Deine Heizkosten wirklich lohnt, hängt weniger vom Gesetz ab als von Deiner eigenen Rechnung.

Deine Gastherme ist zwölf Jahre alt, macht komische Geräusche, und der Installateur murmelt beim letzten Besuch etwas von "würde ich mir mal überlegen, was danach kommt". Gleichzeitig liest Du überall von Wärmepumpenpflicht, explodierenden Strompreisen und einem Heizungsgesetz, das sich alle paar Monate ändert. Kein Wunder, dass Du gerade nicht weißt, woran Du bist.

Die kurze Antwort vorweg: Eine pauschale Pflicht zur Wärmepumpe gibt es aktuell nicht mehr – das Gesetz wurde 2026 entschärft. Ob sich der Umstieg für Dich finanziell lohnt, hängt aber trotzdem von harten Zahlen ab, nicht von politischer Stimmungslage. Und die Zahlen sprechen 2026 differenzierter, als es Dir Wärmepumpen-Werbung oder Gaslobby gleichermaßen weismachen wollen.

Gaspreise und Strompreise 2026: Wo stehst Du wirklich?

Schauen wir auf die Rohdaten. Der Gaspreis des deutschen Durchschnittshaushalts lag im August 2026 im Schnitt bei 11,93 Cent pro kWh, angegeben vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft für einen Gasverbrauch von 20.000 Kilowattstunden. Für Neukunden mit Preisgarantie – einer vertraglichen Zusage, dass der Arbeitspreis für einen bestimmten Zeitraum nicht steigt – sind Werte um die 10 bis 11 Cent pro kWh realistisch, wie mehrere Vergleichsportale unabhängig zeigen. Ein Beispielhaushalt mit 20.000 kWh Jahresverbrauch kommt bei Neukundentarifen auf Gaskosten von rund 2.160 Euro im Jahr, Bestandskunden zahlen im Schnitt mit rund 2.320 Euro etwas mehr. Der Trend ist dabei nicht dramatisch, aber auch nicht beruhigend: 2026 steigen die Gasnetzentgelte bundesweit deutlich, im Schnitt um 11,2 Prozent für eine Familie im Eigenheim, was bei 20.000 kWh Jahresverbrauch etwa 36 Euro Mehrkosten bedeutet. Gleichzeitig entlastet der Wegfall einer Umlage ein wenig: Die Bundesregierung will ab 2026 die Gasspeicherumlage streichen, wodurch ein 4-Personen-Haushalt mit 20.000 kWh Jahresverbrauch rund 58 Euro pro Jahr spart. Unter dem Strich bleibt Gas also ungefähr da, wo es war – kein Schnäppchen, aber auch keine Preisexplosion.

Für den Stromvergleich brauchst Du den aktuellen Strompreis, weil eine Wärmepumpe eben Strom statt Gas verbraucht. Der aktuelle Strompreis pro Kilowattstunde liegt in Deutschland im September 2026 bei rund 24,98 Cent für Neukunden und beträgt 31,40 Cent für den Durchschnitt aller Haushalte. Wichtig: Viele Stromanbieter haben spezielle Wärmepumpentarife, die günstiger sind als der Haushaltsstrom-Normaltarif – dazu findest Du mehr im Stromvergleich. Ohne einen solchen Spezialtarif zu rechnen wäre unfair gegenüber der Wärmepumpe.

Das Heizungsgesetz 2026: Entspannter, als Du vielleicht denkst

Jetzt zur Gesetzeslage, die für ziemlich viel Verwirrung gesorgt hat. Das ursprüngliche Gebäudeenergiegesetz (GEG) aus dem Jahr 2024 sah eine 65-Prozent-Pflicht vor: Neu eingebaute Heizungen sollten zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien laufen, gestaffelt nach der kommunalen Wärmeplanung. Das hat sich geändert – und zwar deutlich. CDU/CSU und SPD haben das Heizungsgesetz im Sommer 2026 geändert, das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) hat das Gebäudeenergiegesetz aus dem Jahr 2024 abgelöst und ist seit dem 29. Juli 2026 in Kraft. Die zentrale Änderung: Ein Heizungstausch darf nun vollständig entkoppelt von der Wärmeplanung der Städte und Gemeinden stattfinden. Praktisch heißt das: Hauseigentümer müssen keine zeitlichen Übergangslösungen mehr planen, eine neue, rein fossile Öl- oder Gasheizung darf sofort wieder dauerhaft eingebaut werden. Danach greift allerdings eine Übergangsfrist von bis zu 12 Monaten, in der sie von den Beimischungspflichten der Biotreppe befreit ist – ein Detail, das für die reine Neubau- und Austauschentscheidung aber erstmal zweitrangig ist. Die kommunale Wärmeplanung selbst bleibt trotzdem relevant, nur eben nicht mehr als Zwangsmechanismus. Sie bleibt für Hauseigentümer wichtig und zeigt, ob vor Ort künftig Fernwärme, ein Wasserstoffnetz oder dezentrale Heizungen wie Wärmepumpen die beste Lösung sind – das Wärmeplanungsgesetz verpflichtet weiterhin Großstädte bis Juni 2026 sowie kleinere Gemeinden bis Juni 2028, entsprechende Pläne vorzulegen. Für Deine Heizungsentscheidung heute bedeutet das: Du bist gesetzlich nicht mehr in die Wärmepumpen-Ecke gedrängt. Die Entscheidung liegt wieder bei Dir – und damit auch die Verantwortung, sauber zu rechnen.

Ein Punkt bleibt unverändert und ist wichtig, damit Du nicht in Panik verfällst: Laut Heizungsgesetz – offiziell Gebäudeenergiegesetz – ist der Betrieb von Heizungen mit fossilen Brennstoffen noch bis zum 31. Dezember 2044 gestattet, erst ab 2045 dürfen Gebäude nur noch mit erneuerbaren Energien beheizt werden. Bis dahin ist noch viel Zeit für technologischen Fortschritt, Förderprogramme und – seien wir ehrlich – weitere Gesetzesänderungen.

Rechenbeispiel: Was 20.000 kWh Wärmebedarf Dich mit Gas und mit Wärmepumpe kosten

Rechnen wir ein Musterhaus durch, das im Jahr 20.000 kWh Wärme benötigt – eine übliche Größenordnung für ein freistehendes Einfamilienhaus mit mittlerem Baujahr. Die folgenden Zahlen sind ein Modell, kein Angebot für Dein Haus: Deine tatsächlichen Werte hängen von Dämmung, Vorlauftemperatur, Anlagengröße und Deinem individuellen Tarif ab.

Gasheizung: Bei einem Bestandskunden-Arbeitspreis von rund 11,6 Cent pro kWh und 20.000 kWh Jahresverbrauch landest Du bei reinen Energiekosten von etwa 2.320 Euro im Jahr, wie es der aktuelle Marktdurchschnitt nahelegt. Hinzu kommt der Grundpreis, ein fixer monatlicher Betrag unabhängig vom Verbrauch, der die Rechnung um weitere 100 bis 150 Euro pro Jahr erhöht.

Wärmepumpe: Eine Wärmepumpe erzeugt aus einem Teil Strom mehrere Teile Wärme – das Verhältnis nennt sich Jahresarbeitszahl. Bei einer für Bestandsgebäude realistischen Jahresarbeitszahl von 3 brauchst Du für 20.000 kWh Wärme rund 6.667 kWh Strom. Bei einem günstigen Wärmepumpentarif um die 25 Cent pro kWh sind das rund 1.667 Euro im Jahr, bei einem schlechteren Wirkungsgrad von nur 2,5 (etwa bei unsanierten Altbauten mit hohen Vorlauftemperaturen) wären es rund 2.000 Euro.

Heißt für Dich: In einem gut gedämmten Haus mit passender Heizkurve schlägt die Wärmepumpe die Gasheizung bei den laufenden Kosten spürbar – gut 300 bis 650 Euro im Jahr, je nach Effizienz. In einem schlecht gedämmten Altbau mit hohen Vorlauftemperaturen schmilzt dieser Vorteil zusammen oder kann sogar kippen. Die Wärmepumpe ist eben kein Wundermittel, sie ist ein Gerät, das nur so gut arbeitet wie das Haus, in dem sie steht.

Wann sich der Umstieg noch nicht lohnt

Jetzt der Teil, den viele Wärmepumpen-Verkäufer gerne unterschlagen. Wenn Deine Gasheizung erst wenige Jahre alt ist und einwandfrei läuft, gibt es keinen gesetzlichen und meist auch keinen wirtschaftlichen Grund zum sofortigen Austausch. Die Investitionskosten für eine Wärmepumpe amortisieren sich über viele Jahre – bei einer noch funktionstüchtigen Gastherme rechnest Du Dir den Vorteil eher kaputt, als dass Du ihn einfährst.

Auch bei unsanierten Altbauten mit hohen Vorlauftemperaturen, etwa mit alten Heizkörpern statt Fußbodenheizung, sinkt die Effizienz der Wärmepumpe deutlich. Die Jahresarbeitszahl kann dann so niedrig ausfallen, dass der Stromkostenvorteil verpufft – ohne vorherige Dämmmaßnahmen oder größere Heizkörper ist das Rechenspiel unsicher. Und wenn Dein Haus ohnehin in einem Gebiet mit geplantem Fernwärmeausbau liegt, kann es sich lohnen, auf den kommunalen Wärmeplan zu warten, statt vorschnell in eine Wärmepumpe zu investieren, die dann parallel zum Fernwärmeanschluss existiert. So einfach ist das leider nicht.

Was Du bei einer bestehenden Gasheizung jetzt beachten solltest

Wenn Du vorerst bei Gas bleibst, heißt das nicht, dass Du die Hände in den Schoß legen solltest. Ein Blick auf Deinen laufenden Vertrag lohnt sich fast immer: Ein Wechsel des Gasanbieters lohnt sich oft, weil Neukundentarife regelmäßig günstiger sind als das, was Bestandskunden zahlen – der Unterschied zwischen Neukunden- und Bestandskundenpreisen liegt aktuell bei rund 1 bis 2 Cent pro kWh, was bei 20.000 kWh schnell 200 bis 400 Euro im Jahr ausmacht. Prüfe im Gasvergleich, ob sich für Dich ein Wechsel lohnt, bevor Du über einen Heizungstausch überhaupt nachdenkst. Beobachte außerdem den kommunalen Wärmeplan Deiner Gemeinde – er zeigt Dir, welche Option vor Ort langfristig sinnvoll ist, auch wenn er Dich rechtlich nicht mehr zwingt. Und wenn Deine Heizung tatsächlich in absehbarer Zeit ausfällt: Lass Dich vorher unabhängig beraten, nicht erst, wenn die alte Therme im Winter den Geist aufgibt. Ein Ausfall im Januar ist der denkbar schlechteste Zeitpunkt für eine ruhige Kosten-Nutzen-Abwägung.

Fazit: Rechnen statt Bauchgefühl

Die gesetzliche Lage hat sich 2026 entspannt: Es gibt keine pauschale Wärmepumpenpflicht mehr, funktionierende Gasheizungen darfst Du weiterbetreiben, und selbst ein Neueinbau einer Gasheizung ist wieder grundsätzlich möglich. Das nimmt Druck raus – ersetzt aber nicht die eigene Rechnung. In gut gedämmten Häusern mit niedriger Vorlauftemperatur spricht wirtschaftlich einiges für die Wärmepumpe, in unsanierten Altbauten ist die Sache offener, als es das öffentliche Bild suggeriert. Wenn Deine bestehende Gasheizung noch läuft, lohnt sich meist zuerst der Blick auf den Tarif, nicht auf das ganze Heizsystem.

Stand: September 2026. Gas- und Strompreise sowie gesetzliche Regelungen ändern sich, prüfe aktuelle Werte und Deine individuelle Situation vor einer Entscheidung.

Häufige Fragen

Muss ich meine Gasheizung 2026 austauschen?
Nein. Eine intakte Gasheizung darfst Du weiterbetreiben und reparieren, eine generelle Austauschpflicht gibt es nicht. Seit Sommer 2026 hat das neue Gebäudemodernisierungsgesetz die frühere 65-Prozent-Pflicht sogar entkoppelt von der kommunalen Wärmeplanung, wodurch auch ein Neueinbau einer fossilen Heizung wieder grundsätzlich möglich ist.
Ist eine Wärmepumpe bei aktuellen Strompreisen günstiger als Gas?
Das kommt stark auf Dein Haus an. In gut gedämmten Gebäuden mit niedriger Vorlauftemperatur arbeitet die Wärmepumpe effizient genug, um günstiger zu sein als Gas. In unsanierten Altbauten mit alten Heizkörpern kann der Vorteil schrumpfen oder sich sogar umkehren, weil die Wärmepumpe dann mehr Strom für dieselbe Wärmemenge braucht.
Was bedeutet die kommunale Wärmeplanung für mich als Eigentümer?
Die Wärmeplanung zeigt Dir, ob in Deiner Gemeinde künftig Fernwärme, ein Wasserstoffnetz oder eher dezentrale Lösungen wie Wärmepumpen vorgesehen sind. Sie ist seit der Gesetzesänderung 2026 kein Zwangsmechanismus mehr für Deine Heizungswahl, aber trotzdem eine sinnvolle Orientierung, bevor Du investierst.
Lohnt sich aktuell ein Wechsel des Gasanbieters?
Häufig ja, weil Bestandskunden im Schnitt spürbar mehr zahlen als Neukunden mit aktuellen Tarifen. Vergleiche Deinen laufenden Vertrag im Gasvergleich, bevor Du über einen kompletten Heizungstausch nachdenkst – das ist oft der schnellere und risikoärmere Hebel.
Bis wann darf ich überhaupt noch mit Gas heizen?
Der gesetzliche Rahmen erlaubt den Betrieb fossiler Heizungen noch bis Ende 2044, ab 2045 müssen Gebäude vollständig mit erneuerbaren Energien beheizt werden. Bis dahin bleibt aber viel Zeit für weitere technische und gesetzliche Entwicklungen.

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