DSL & Internet
Umzug mit Internetvertrag: Was mit Deinem Tarif passiert, wenn Du die Wohnung wechselst

Kartons packen, Adresse ändern, Internetvertrag vergessen: So findest Du heraus, ob Dein Tarif mitzieht, ob Du ihn kündigen darfst und was Du wann erledigen musst.
Der Umzugstermin steht, die Spedition ist gebucht, das Sofa hat einen Platz an der neuen Wand gefunden – und dann, meist viel zu spät, die Frage: Was passiert eigentlich mit dem Internetvertrag? Die kurze Antwort: In den meisten Fällen zieht er einfach mit. Die etwas längere Antwort ist interessanter, denn sie entscheidet darüber, ob Du am neuen Wohnort pünktlich online bist oder tagelang auf mobile Daten angewiesen.
Fest steht: Ein Umzug allein ist kein Kündigungsgrund. Wenn ein Verbraucher seinen Wohnsitz wechselt und seine Verträge weiterführen möchte, ist der Anbieter verpflichtet, die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen, soweit er diese dort anbietet. Das ist die gesetzliche Grundregel, geregelt in § 60 des Telekommunikationsgesetzes (TKG), Stand der Fassung: Mai 2026. Erst wenn der Anbieter am neuen Ort schlicht nicht liefern kann, kommt ein echtes Sonderkündigungsrecht ins Spiel – ein gesetzlich verankertes Recht, vorzeitig aus dem Vertrag auszusteigen, ohne dass die reguläre Kündigungsfrist oder Restlaufzeit dagegenstehen.
Sonderkündigungsrecht bei Umzug: Wann es greift und wann nicht
Die Grundregel klingt bürokratisch, ist aber simpel: Solange Dein Anbieter am neuen Wohnort dieselbe Leistung anbietet, musst Du den Vertrag zu unveränderten Bedingungen weiterführen. Keine neue Mindestvertragslaufzeit, keine geänderten Konditionen – der Vertrag wandert einfach mit um. Der Anbieter kann dafür lediglich ein angemessenes Entgelt für den durch den Umzug entstandenen Aufwand verlangen, das jedoch nicht höher sein darf als das für die Schaltung eines Neuanschlusses vorgesehene Entgelt.
Ein echtes Sonderkündigungsrecht entsteht erst, wenn es an der neuen Adresse eng wird. Wird die vertraglich geschuldete Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, kann der Verbraucher den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat kündigen. Kein DSL, keine ausreichende Bandbreite, kein Anschluss überhaupt – dann darfst Du raus, und zwar ohne Rücksicht auf die eigentlich noch laufende Vertragsbindung. Wichtig dabei: Die Kündigungsfrist beginnt frühestens mit dem Auszug, nicht schon Wochen vorher auf Vorrat. Was viele überrascht: Ein einfacher „Ich hätte da gerne mehr Tempo" reicht nicht als Kündigungsgrund. Der Anbieter muss die vereinbarte Leistung nicht verbessern, nur fortsetzen. Bietet er am neuen Ort exakt dieselbe Bandbreite wie bisher an, bist Du vertraglich gebunden – ob Dir das gefällt oder nicht. So einfach ist das leider nicht.
Ein Sonderfall, den viele übersehen: Ziehst Du an eine Adresse, an der bereits ein aktiver Vertrag eines anderen Bewohners besteht, hilft Dir das Sonderkündigungsrecht meist auch nicht weiter – hier prallen zwei Verträge aufeinander, und Dein Anbieter kann in der Regel nicht einfach eine zweite Leitung parallel schalten.
Vertrag mitnehmen vs. neu abschließen: Vor- und Nachteile
Grundsätzlich hast Du zwei Wege: den bestehenden Vertrag portieren – also unverändert an die neue Adresse übertragen lassen – oder ihn beenden und komplett neu abschließen. Beide Varianten haben ihren Preis, nur eben unterschiedlich versteckt.
Die Mitnahme spart Dir vor allem Papierkram und das Risiko einer neuen Mindestvertragslaufzeit. Ein bestehender 24-Monats-Vertrag bleibt ein 24-Monats-Vertrag, er verlängert sich durch den Umzug nicht automatisch. Dafür zahlst Du in der Regel ein Umzugsentgelt, das nach aktueller Marktbeobachtung meist im mittleren zweistelligen Bereich liegt – konkrete Beträge unterscheiden sich je nach Anbieter deutlich, weshalb Du sie nur Deiner eigenen Auftragsbestätigung entnehmen solltest.
Ein Neuabschluss wirkt auf den ersten Blick verlockend, weil Neukundentarife oft günstiger aussehen als eine reine Umzugsgebühr. Der Haken: Du startest damit fast immer eine neue Mindestvertragslaufzeit, üblicherweise bis zu 24 Monate. Wer sich die Umzugsgebühr sparen will, bindet sich also womöglich zwei Jahre länger als nötig. Kurzfristig günstiger, langfristig unflexibler – das muss jeder für sich abwägen.
Unsere Einschätzung: Wer ohnehin kurz vor Ende der Mindestlaufzeit steht, sollte den Umzug als Anlass für einen echten Vergleich nutzen und nicht automatisch beim alten Anbieter bleiben. Einen ausführlichen Fahrplan dazu findest Du in unserem Ratgeber zum Anbieterwechsel. Wer dagegen mitten in der Bindung steckt, fährt mit der Mitnahme meist besser – Zahlenspiele hin oder her.
Fristen und Formulare, die Du brauchst
Die Praxis läuft in etwa so ab, auch wenn Details je nach Anbieter variieren: Zuerst meldest Du den Umzug formlos oder über ein Online-Formular beim Anbieter an, am besten schriftlich und mit Nachweis. Üblich und empfehlenswert ist ein Vorlauf von drei bis sechs Wochen vor dem tatsächlichen Umzugstermin, damit Zeit für die Verfügbarkeitsprüfung und die technische Schaltung bleibt. Danach prüft der Anbieter, ob und mit welcher Bandbreite er an der neuen Adresse liefern kann. Fällt die Prüfung positiv aus, bekommst Du einen Schalttermin – im besten Fall passend zum Einzugstag, in der Praxis manchmal auch mit ein paar Tagen Versatz. Bestätigt der Anbieter dagegen, dass er dort nicht liefern kann, hältst Du Dir diese Bestätigung am besten schriftlich fest. Sie ist Dein Beleg, falls später doch Streit über eine angebliche Restlaufzeit aufkommt.
Für die Sonderkündigung selbst reicht ein formloses Schreiben mit Bezug auf § 60 Abs. 2 TKG, dem Umzugsdatum und – wichtig – der Bitte um schriftliche Bestätigung. Nutze nach Möglichkeit Einschreiben oder zumindest eine Empfangsbestätigung per E-Mail, damit die Frist im Streitfall nachweisbar läuft. Ein Router muss danach in aller Regel zurückgeschickt werden – was das in Deiner Rechnung tatsächlich kostet, haben wir in einem eigenen Beitrag zur Routermiete auseinandergenommen.
Was passiert, wenn am neuen Wohnort kein DSL verfügbar ist
Das ist der unangenehmste, aber gar nicht so seltene Fall: Du ziehst vom gut versorgten Stadtteil in eine Gegend, in der selbst Basis-DSL Glückssache ist. Hier greift Dein Sonderkündigungsrecht sauber – Dein Anbieter kann und darf Dich nicht zwingen, einen Vertrag für eine Leistung zu bezahlen, die am neuen Ort schlicht nicht existiert. Die Krux liegt woanders: Das Kündigungsrecht verschafft Dir Freiheit vom alten Vertrag, aber keinen neuen Anschluss herbei. Fehlt die Infrastruktur, bleibt sie erst einmal fehlen – unabhängig davon, wie kulant oder unkulant Dein bisheriger Anbieter reagiert. Bevor Du unterschreibst oder kündigst, lohnt sich deshalb ein Blick in unseren Ratgeber zu den Unterschieden zwischen DSL, Kabel und Glasfaser, um realistisch einzuschätzen, was an der neuen Adresse überhaupt technisch möglich ist.
Zwischenlösungen: Mobiler Router als Übergang
Zwischen Kündigung des alten und Schaltung des neuen Anschlusses klafft fast immer eine Lücke – erfahrungsgemäß irgendwo zwischen wenigen Tagen und mehreren Wochen. Wer in dieser Zeit nicht komplett offline sein will, greift zu einem mobilen Router, der die Internetverbindung über das Mobilfunknetz herstellt, oder nutzt vorübergehend das Datenvolumen des eigenen Smartphones als Hotspot. Für kurze Übergangszeiten ist das eine pragmatische Lösung, keine Frage. Für Dauerlösungen mit hohem Datenverbrauch – etwa Streaming in der ganzen Familie oder Homeoffice mit Videokonferenzen – stößt mobiles Internet aber schnell an Grenzen, sowohl beim Datenvolumen als auch bei der Stabilität der Verbindung. Wer ohnehin überlegt, ob ein reiner mobiler Zugang dauerhaft ausreicht, findet in unserem Beitrag zum Internetanschluss ohne Festnetz weiterführende Einordnung. Als Notlösung für die Übergangszeit: durchaus praktikabel. Als Ersatz für einen Festnetzanschluss auf Dauer: eher nicht.
Wann sich das nicht lohnt
Nicht jede Konstellation rechtfertigt Aufwand oder Wechsel. Wenn Deine Mindestvertragslaufzeit ohnehin in den nächsten Wochen ausläuft, lohnt sich die formale Sonderkündigung meist nicht – dann kündigst Du einfach regulär und suchst Dir in Ruhe einen neuen Tarif für die neue Adresse. Auch wenn der neue Anbieter am Zielort dieselbe oder eine bessere Leistung zum ähnlichen Preis bietet, ist ein erzwungener Wechsel oft mehr Aufwand als Ertrag: neue Vertragsdokumente, neue Mindestlaufzeit, im Zweifel doppelte Grundgebühren in der Übergangszeit. Und wer nur umzieht, weil er ohnehin unzufrieden mit Bandbreite oder Service war, sollte das sauber trennen: Unzufriedenheit ist kein Umzugsgrund im Sinne des Gesetzes, sondern gehört in die reguläre Kündigung nach Ablauf der Laufzeit.
Fazit: Meist zieht der Vertrag mit – Prüfen lohnt sich trotzdem
Die Regel ist eindeutig: Dein Internetvertrag folgt Dir an die neue Adresse, solange Dein Anbieter dort liefern kann. Ein Sonderkündigungsrecht brauchst Du nur, wenn genau das nicht der Fall ist – dann aber ist es ein scharfes Schwert mit nur einem Monat Kündigungsfrist. Melde den Umzug frühzeitig, hol Dir schriftliche Bestätigungen, und rechne bei Neuabschluss immer die neue Mindestlaufzeit mit ein. Wer kurz vor Vertragsende steht, nutzt den Umzug am besten gleich für einen echten Vergleich – schau dazu in unseren DSL-Vergleich oder ins allgemeine Ratgeber-Archiv.
Stand: September 2026. Gesetzliche Regelungen und Anbieterpraxis können sich ändern, prüfe im Zweifel die aktuelle Fassung des TKG sowie die Bedingungen Deines Vertrags.