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Mobilfunk

Rufnummer mitnehmen bei Prepaid: Diese Besonderheiten gelten

Von Redaktion tarife.biz

Prepaid-Kunden müssen bei der Rufnummernmitnahme einige Punkte beachten, die es bei Vertragstarifen nicht gibt – von der Verzichtserklärung bis zum Restguthaben. Der Überblick zeigt, worauf es ankommt.

Wer seinen Prepaid-Tarif wechselt, möchte die gewohnte Rufnummer meist behalten. Grundsätzlich ist das kein Problem – die Rufnummernmitnahme ist gesetzlich vorgeschrieben und kostenlos. Allerdings gelten für Prepaid-Kunden einige Besonderheiten, die sich von der Portierung bei Laufzeitverträgen unterscheiden. Wer diese kennt, vermeidet unnötigen Ärger und Verzögerungen.

Unterschied Prepaid vs. Vertrag bei Portierung

Bei Laufzeitverträgen läuft die Portierung meist automatisiert im Hintergrund: Der neue Anbieter beantragt die Nummer, der alte gibt sie frei, fertig. Bei Prepaid-Tarifen kommt ein zusätzlicher Schritt hinzu. Da Prepaid-Karten formal keine Kündigungsfrist im klassischen Sinne haben, musst Du bei Deinem alten Anbieter zusätzlich eine Verzichtserklärung abgeben, damit dieser Deine Handynummer freigeben kann. Diese Verzichtserklärung ersetzt bei Prepaid die reguläre Kündigung eines Vertragstarifs.

Ein weiterer wichtiger Unterschied betrifft das Schicksal der SIM-Karte nach der Portierung. Bei Laufzeitverträgen wird häufig für die Restlaufzeit eine Ersatznummer zugewiesen, während die eigentliche Rufnummer bereits zum neuen Anbieter wandert. Bei Prepaid-Karten kündigt der Anbieter dagegen in der Regel die Karte und schaltet diese ab, da Prepaid-Karten keine Laufzeit haben – anders als bei Laufzeitverträgen, denen bei einer vorzeitigen Portierung meist eine neue Rufnummer für die Restlaufzeit zugewiesen wird. Einige große Anbieter sind inzwischen kundenfreundlicher: Telekom und o2 gehen zumindest teilweise dazu über, Prepaidkarten nach einer Rufnummernportierung durch den Kunden nicht sofort zu kündigen.

Grundsätzlich gilt: Die Tarifart spielt für die Portierbarkeit selbst keine Rolle. Beim Wechsel von einem Vertrag zu einem Prepaid-Tarif oder umgekehrt gibt es keine technischen Hürden – die Nummer ist unabhängig von der Tarifart portierbar. Wer sich generell über Fristen und Rechte bei der Rufnummernmitnahme informieren möchte, findet einen umfassenden Überblick im Ratgeber-Bereich.

Guthaben und Restlaufzeit beachten

Ein zentraler Punkt bei Prepaid ist das Restguthaben. Anders als bei Vertragstarifen, wo mit der letzten Rechnung abgerechnet wird, bleibt bei Prepaid oft noch Guthaben auf der Karte übrig. Dieses verfällt nicht automatisch, muss aber aktiv zurückgefordert werden: Prepaid-Kunden haben bei einer Kündigung das Recht, dass das noch auf der SIM-Karte vorhandene Guthaben ausgezahlt wird, und zwar ohne die Berechnung von extra Gebühren.

Wichtig ist dabei die Reihenfolge. Wird das Guthaben zu früh ausgezahlt, kann das die Portierung erschweren oder verhindern – in Foren berichten Nutzer, dass nach einer Auszahlung des Restguthabens keine Rufnummernmitnahme mehr möglich war. Empfehlenswert ist daher, zunächst die Portierung anzustoßen und erst danach die Auszahlung des restlichen Guthabens zu beantragen. Zudem muss die Karte zum Zeitpunkt der Portierung noch aktiv sein: Die Karte muss zum Zeitpunkt der Portierung noch aktiv sein, denn inaktive oder bereits deaktivierte Prepaid-Karten können in der Regel nicht mehr portiert werden – die Nummer ist dann verloren. Wer wechseln will, sollte die Portierung beantragen, solange die Karte noch Guthaben hat oder zumindest nicht deaktiviert ist. Ebenso gilt: Prepaid-Kunden müssen darauf achten, dass ihr Guthaben nicht auf null steht, da sonst keine Freigabe erfolgen kann.

Formal handelt es sich bei einer Prepaid-Karte trotz fehlender Mindestlaufzeit um ein Vertragsverhältnis. Prepaid-Tarife können in der Regel jederzeit mit einer Frist von 14 bis 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Wer die Nummer sofort mitnehmen möchte, kann dies bei der Kündigung beziehungsweise Verzichtserklärung direkt angeben, um Wartezeit zu sparen.

Häufige Stolperfallen bei Prepaid-Wechsel

In der Praxis scheitern Portierungen häufig an vermeidbaren Fehlern. Besonders bei Prepaid gibt es einige typische Fallen:

  • Abweichende Personendaten: Da viele Prepaid-Karten ursprünglich anonym oder mit vereinfachten Angaben registriert wurden, kommt es öfter zu Diskrepanzen. Stimmen Name und Geburtsdatum nicht mit den Angaben beim bisherigen Anbieter überein, gibt der bisherige Anbieter die Rufnummer nicht zur Portierung frei.
  • Fehlende Verzichtserklärung: Ohne dieses Dokument kann der alte Anbieter die Nummer nicht freigeben, da es bei Prepaid die Funktion der Kündigung übernimmt.
  • Guthaben zu früh ausgezahlt: Wie beschrieben, kann eine vorzeitige Auszahlung die Portierung blockieren.
  • Deaktivierte SIM-Karte: Wird die Karte wegen Inaktivität bereits gesperrt, ist eine Mitnahme der Nummer meist nicht mehr möglich.
  • Fehlende Identitätsprüfung: Bei Prepaid wird häufig nochmal eine Identitätsprüfung verlangt, weil die Karten ursprünglich oft anonym registriert wurden. Ein gültiger Ausweis sollte griffbereit sein.

Solche Fehler sind kein Einzelfall: Untersuchungen zeigen, dass ein erheblicher Teil gescheiterter Portierungen auf fehlerhafte oder abweichende Vertragsdaten zurückgeht. Wer seinen Handytarif grundsätzlich wechseln möchte, findet ergänzend Informationen zum Ablauf im Handytarife-Vergleich.

Checkliste für eine reibungslose Mitnahme

Um Verzögerungen zu vermeiden, empfiehlt sich folgendes Vorgehen:

  1. Persönliche Daten beim bisherigen Anbieter prüfen und bei Abweichungen vorab korrigieren lassen.
  2. Prepaid-Verzichtserklärung beim aktuellen Anbieter einreichen und dabei die Portierung sowie die Auszahlung des Restguthabens beantragen.
  3. Guthaben nicht vorzeitig auszahlen lassen, sondern erst nach erfolgter Portierung.
  4. Darauf achten, dass die SIM-Karte bis zum Abschluss der Portierung aktiv bleibt und nicht wegen Inaktivität gesperrt wird.
  5. Beim neuen Anbieter den Portierungswunsch aktiv angeben, da dies bei Vertragsabschluss meist explizit erfolgen muss.
  6. Alle Unterlagen wie SIM-Karte, Ausweisdokument und Kontodaten für die Guthabenauszahlung bereithalten.

Wer plant, künftig einen Vertragstarif zu nutzen, kann sich zusätzlich im Handytarife-Vergleich über passende Angebote informieren. Auch andere Wechselvorhaben wie Stromtarife, Gastarife oder DSL- und Internettarife lassen sich unabhängig davon prüfen.

Fazit

Die Rufnummernmitnahme funktioniert bei Prepaid grundsätzlich genauso zuverlässig wie bei Vertragstarifen, erfordert aber einen zusätzlichen formalen Schritt: die Verzichtserklärung. Wer zudem auf die richtige Reihenfolge bei Guthabenauszahlung und Portierung achtet und seine persönlichen Daten aktuell hält, kann die Nummer meist innerhalb wenigerer Tage zum neuen Anbieter mitnehmen.

Häufige Fragen

Brauche ich bei Prepaid eine Kündigung oder eine Verzichtserklärung?
Bei Prepaid-Tarifen wird die Verzichtserklärung genutzt, um die Rufnummer zur Portierung freizugeben. Sie ersetzt die klassische Kündigung, die es bei Laufzeitverträgen gibt, und muss beim bisherigen Anbieter eingereicht werden.
Verliere ich mein Restguthaben, wenn ich die Nummer mitnehme?
Nein, das Restguthaben kann auf Antrag ausgezahlt werden. Wichtig ist die Reihenfolge: Erst die Portierung abschließen lassen, danach die Auszahlung beantragen, da eine vorzeitige Auszahlung die Mitnahme erschweren kann.
Kann eine bereits deaktivierte Prepaid-Karte noch portiert werden?
In der Regel nicht. Ist die SIM-Karte wegen Inaktivität bereits gesperrt oder abgeschaltet, ist die Nummer meist nicht mehr übertragbar und gilt als verloren.
Wie lange dauert die Portierung bei Prepaid?
Die Portierung läuft technisch ähnlich ab wie bei Vertragstarifen und dauert meist wenige Werktage, sofern alle Daten korrekt sind und die Karte noch aktiv ist.
Kostet die Rufnummernmitnahme bei Prepaid etwas?
Nein, seit Dezember 2021 ist die Rufnummernmitnahme gesetzlich kostenlos, das gilt sowohl für Vertrags- als auch für Prepaid-Tarife.

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