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Mobilfunk

Rufnummernmitnahme: 10 Mythen und was wirklich stimmt

Von Redaktion tarife.biz

Rund um die Rufnummernmitnahme kursieren zahlreiche Irrtümer – von angeblich wochenlangen Wartezeiten bis zu versteckten Kosten. Dieser Artikel räumt die häufigsten Mythen anhand der geltenden Rechtslage auf.

Wer den Mobilfunkanbieter wechselt, möchte in der Regel eines: die alte Handynummer behalten. Rund um die sogenannte Rufnummernmitnahme (Portierung) halten sich jedoch einige Irrtümer hartnäckig. Dieser Artikel greift die häufigsten Mythen auf und stellt ihnen die tatsächliche Rechtslage gegenüber, wie sie unter anderem von der Bundesnetzagentur beschrieben wird.

Mythos 1: Die Mitnahme dauert immer mehrere Wochen

Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass eine Rufnummernmitnahme grundsätzlich Wochen in Anspruch nimmt. Tatsächlich ist gesetzlich vorgegeben, dass die technische Umsetzung deutlich schneller erfolgen muss: Die technische Aktivierung einer Rufnummer muss an dem mit dem Endnutzer vereinbarten Tag erfolgen, spätestens innerhalb des folgenden Arbeitstages. Der eigentliche Portierungsvorgang selbst ist also kurz.

Was in der Praxis länger dauern kann, ist die Vorlaufzeit bis zum vereinbarten Portierungstermin, etwa weil Daten abgeglichen oder Kündigungsfristen beachtet werden müssen. Wichtig ist außerdem, wie lange nach Vertragsende eine Mitnahme überhaupt noch möglich ist: Seit dem 1. Dezember 2021 haben Kundinnen und Kunden einen gesetzlichen Anspruch, die Rufnummernmitnahme auch noch bis einen Monat nach Vertragsende zu beantragen. In den Vertragsbedingungen des Anbieters kann eine längere Frist vereinbart sein, häufig 90 Tage. Wer sich frühzeitig informiert und den neuen Vertrag rechtzeitig abschließt, kann den Übergang meist reibungslos und schnell gestalten. Wer aktuell einen Handytarif vergleichen möchte, sollte die Kündigungsfristen des Altvertrags im Blick behalten.

Was ist bei einem Umzug anders?

Eine Ausnahme gilt beim Umzug: Diese Regelungen gelten nur, wenn sich der Ort des Anschlusses nicht ändert. Wechselt man den Anschlussort, handelt es sich um einen Umzug, für den die Regelungen zur Weiterversorgung nicht gelten. Bei einem Umzug kann es daher zu einer längeren Versorgungsunterbrechung kommen. Bei einem reinen Anbieterwechsel ohne Ortswechsel greifen dagegen die kurzen gesetzlichen Fristen.

Mythos 2: Die alte SIM-Karte muss bis zum Schluss aktiv bleiben

Ein weiterer Irrtum betrifft die Annahme, man müsse die alte SIM-Karte oder den alten Vertrag aktiv am Laufen halten, damit die Mitnahme funktioniert. Richtig ist: Für die Portierung reicht ein gültiger Vertrag zum Zeitpunkt der Beauftragung. Die Rufnummer muss immer einem Vertrag zugeordnet werden. Die eigentliche Übertragung wird vom neuen Anbieter angestoßen, nicht vom Kunden selbst über die alte SIM-Karte.

Praktisch bedeutet das: Nach Beauftragung informiert der neue Anbieter über den weiteren Ablauf. Der neue Anbieter informiert für gewöhnlich über den gesamten Prozess hinweg, meist per E-Mail oder Post. Man erfährt, wenn der Antrag zur Rufnummernmitnahme eingegangen ist, wann der Wechseltermin erfolgen soll und wenn die Mitnahme erfolgreich war. Kommt es zu Problemen, etwa weil Daten nicht übereinstimmen, kann der alte Anbieter kontaktiert werden müssen – die SIM-Karte selbst muss dafür aber nicht dauerhaft „aktiv genutzt" werden, sie muss lediglich einem gültigen Vertrag zuordenbar sein.

Ein häufiger praktischer Stolperstein: Die Daten, die beim alten Anbieter gespeichert sind, müssen auch exakt so beim neuen Anbieter hinterlegt sein, sonst wird die Rufnummernportierung abgelehnt. Kleine Abweichungen bei Name oder Adresse führen häufiger zu Verzögerungen als eine angeblich „inaktive" SIM-Karte.

Mythos 3: Die Mitnahme ist immer komplett kostenlos

Seit einigen Jahren gilt zwar ein grundsätzliches Kostenverbot für die Rufnummernmitnahme selbst: Seit dem 1. Dezember 2021 dürfen den Kunden keine Entgelte für eine Rufnummernmitnahme berechnet werden. Das bedeutet, der reine Portierungsvorgang darf nicht separat in Rechnung gestellt werden.

Allerdings gibt es Ausnahmen und Grenzfälle, die den Mythos der immer vollständigen Kostenfreiheit relativieren:

  • Beim Wechsel zwischen unterschiedlichen Marken desselben Konzerns (etwa innerhalb bestimmter Markenfamilien) können unter Umständen Anschlussgebühren anfallen, die aber für alle Neukunden gleich gelten – nicht speziell für die Rufnummernmitnahme.
  • Bei manchen Anbietern ist ein Markenwechsel mit gleichzeitiger Mitnahme der Rufnummer technisch gar nicht oder nur eingeschränkt möglich, etwa wenn ein Wechsel innerhalb desselben Netzes erfolgt.
  • Wechselboni, die neue Anbieter bei Rufnummernmitnahme gewähren, sind eine freiwillige Marketingmaßnahme und kein gesetzlicher Anspruch.

Wer die Mitnahme dennoch berechnet bekommt, kann sich beschweren: Zusatzkosten für eine Rufnummernportierung sind seit Dezember 2021 unzulässig. Die Bundesnetzagentur hilft hier übers Online-Formular weiter, falls der Anbieter sie trotzdem berechnet hat.

Weitere Fakten mit Quellenverweis auf die Bundesnetzagentur

Anspruch auf Entschädigung bei Verzögerung

Kommt es zu einer Versorgungsunterbrechung, sieht das Gesetz eine Entschädigung vor. Laut Bundesnetzagentur gilt: Die Versorgung fällt für länger als einen Arbeitstag komplett aus, sofern die Verzögerung nicht vereinbart oder selbst zu verantworten ist, oder der Anbieter versäumt einen vereinbarten Termin. Die Höhe der Entschädigung ist gestaffelt: Die Höhe der Entschädigung ist gesetzlich geregelt: am 3. und 4. Tag 5 Euro oder alternativ 10 Prozent des vertraglich vereinbarten Monatsentgelts, wenn dieser Betrag höher als 5 Euro ist, ab dem 5. Tag oder pro versäumten Termin 10 Euro oder alternativ 20 Prozent des vertraglich vereinbarten Monatsentgelts, wenn dieser Betrag höher als 10 Euro ist.

Wer den Wechsel beauftragen sollte

Die Bundesnetzagentur empfiehlt eine bestimmte Reihenfolge, um Versorgungslücken zu vermeiden: Am besten beauftragt man den neuen Anbieter damit, den bisherigen Vertrag zu kündigen, damit sich die Anbieter zur Umschaltung des Anschlusses und zu einer möglichen Rufnummernmitnahme frühestmöglich abstimmen können. Möchte man die Rufnummer behalten, beauftragt man den neuen Anbieter zusätzlich mit der Mitnahme der Rufnummer per Portierungsauftrag. Dieser Service ist kostenfrei, denn für eine Rufnummernmitnahme dürfen keine Entgelte berechnet werden.

Kostenentwicklung im Rückblick

Auch die Großhandelskosten zwischen Anbietern für die Portierung wurden in der Vergangenheit gesenkt, was indirekt Verbrauchern zugutekommt, da diese Kosten nicht mehr an Kunden weitergegeben werden dürfen.

Weitere Mythen kurz erklärt

Mythos: Der alte Anbieter kann die Mitnahme verweigern

Der abgebende Anbieter ist gesetzlich verpflichtet, die Rufnummer bei ordnungsgemäßer Beauftragung freizugeben. Er kann die Portierung nicht willkürlich blockieren. Anders sieht es bei der Annahme durch den neuen Anbieter aus, hier gilt: Provider sind nicht dazu verpflichtet, eine jegliche Rufnummer aufzunehmen. Dies führt dazu, dass man sich nicht immer sicher sein kann, ob eine Portierung als Neukunde durchgeführt werden kann.

Mythos: Eine Rufnummernmitnahme im gleichen Netz ist nicht möglich

Das stimmt so nicht generell. Ein Wechsel innerhalb desselben Mobilfunknetzes ist üblicherweise problemlos möglich, solange es sich um unterschiedliche Anbieter handelt. Komplizierter kann es hingegen werden, wenn Kunden innerhalb desselben Anbieters oder Konzerns lediglich den Tarif wechseln möchten.

Mythos: Man verliert automatisch alle SMS- oder Anruf-Weiterleitungen

Individuelle Einstellungen wie Rufumleitungen oder gespeicherte Sprachnachrichten-Ansagen sind an den jeweiligen Vertrag und Anbieter gebunden und werden bei einem Wechsel nicht automatisch übernommen. Das betrifft aber Zusatzfunktionen, nicht die Rufnummer selbst, die weiterhin erreichbar bleibt.

Fazit

Die Rufnummernmitnahme ist inzwischen ein gesetzlich klar geregelter, meist unkomplizierter Vorgang, der in der Regel schnell abgewickelt wird und ohne direkte Kosten für die Portierung selbst verbunden ist. Wer die eigenen Rechte kennt und Anbieterwechsel sorgfältig plant, kann viele der genannten Mythen getrost ignorieren. Weitere Hintergründe zu Fristen und Rechten beim Wechsel finden sich im Ratgeber-Bereich, einen aktuellen Tarifvergleich bietet die Übersicht der Handytarife.

Häufige Fragen

Wie lange dauert eine Rufnummernmitnahme wirklich?
Die technische Aktivierung muss laut Gesetz spätestens am folgenden Arbeitstag nach dem vereinbarten Termin erfolgen. Die Vorlaufzeit bis zum Termin kann je nach Anbieter und Datenabgleich variieren, ist aber meist deutlich kürzer als mehrere Wochen.
Muss die alte SIM-Karte bis zur Portierung aktiv genutzt werden?
Nein. Die Rufnummer muss lediglich einem gültigen Vertrag zugeordnet sein. Die Übertragung wird vom neuen Anbieter angestoßen, eine aktive Nutzung der alten SIM-Karte ist dafür nicht erforderlich.
Ist die Rufnummernmitnahme immer kostenlos?
Der reine Portierungsvorgang darf seit Dezember 2021 nicht separat berechnet werden. Bei Markenwechseln innerhalb eines Konzerns können jedoch allgemeine Anschlussgebühren anfallen, die unabhängig von der Rufnummernmitnahme gelten.
Was passiert, wenn die Mitnahme sich verzögert?
Bei einer Versorgungsunterbrechung von mehr als einem Arbeitstag besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Entschädigung, die je nach Dauer der Verzögerung zwischen 5 und 10 Euro pro Tag oder als Prozentsatz des Monatsentgelts liegt.
Kann der neue Anbieter die Rufnummernmitnahme ablehnen?
Anbieter sind nicht verpflichtet, jede eingehende Rufnummer anzunehmen, lehnen dies aber selten ab, da sie in der Regel Neukunden gewinnen möchten. Der abgebende Anbieter muss die Rufnummer bei korrekter Beauftragung dagegen freigeben.

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